Seit seiner Gründung im Jahr 1983 vertritt der Verein die beruflichen Interessen der Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, auch – aber nicht nur – mit Blick auf die Gerichte und Behörden im Bezirk des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd und des Landgerichts Ellwangen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten ihre Mandanten und setzen Rechte durch. Sie sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und unabhängig von Drittinteressen.
Der Verein fördert den Austausch der Mitglieder über Rechtsthemen, etwa über neue Rechtsentwicklungen. Auch über Missstände wie verzögerte Bearbeitungen oder unklare Entwicklungen im elektronischen Rechtsverkehr findet ein Austausch statt. So kann der Verein zur Qualitätsverbesserung der anwaltlichen Mandatswahrnehmung und der ordnungsgemäßen Funktion der Gerichte und sonstigen Verwaltung beitragen. Die Mitglieder des Vereins geben Stellungnahmen zu neuen Gesetzesvorhaben z.B. im Rahmen der Anfragen der anwaltlichen Dachorganisationen ab. Diese Verbände informieren den Anwaltsverein Schwäbisch Gmünd regelmäßig. Der Anwaltsverein gibt den Dachorganisationen wesentliche Hinweise aus der täglichen Tätigkeit der Juristen im Gerichtsbezirk.
Der Anwaltsverein Schwäbisch Gmünd e.V. ist Mitglied im Anwaltsverband Baden-Württemberg e.V., dem Zusammenschluss der örtlichen Anwaltsvereine in Baden-Württemberg. Der Anwaltsverein Schwäbisch Gmünd e.V ist außerdem Mitglied im Deutschen Anwaltverein.